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Eine Heilbehandlung umfasst medizinische Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, wie z. B. Behandlungen in Kurorten.

Kann man Heilbehandlungskosten steuerlich absetzen?

Sofern sie zu den außergewöhnlichen Belastungen zählt, ja. Dafür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Es muss sich um zwangsläufige größere Aufwendungen handeln, die dem Steuerpflichtigen im Vergleich zur überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen mit gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen entstehen. Die Aufwendungen müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Zudem müssen die Aufwendungen die zumutbare Belastung übersteigen.

Bei manchen außergewöhnlichen Belastungen ist ein Selbstbehalt zu leisten, wie z. B. bei Krankheitskosten oder Kurkosten. Kein Selbstbehalt ist z. B. bei Mehrkosten aufgrund einer Behinderung zu zahlen. Für behinderte Personen kann ein Pauschbetrag geltend gemacht werden, dessen Höhe sich nach dem Grad der Behinderung richtet. Zusätzlich können auch noch die Kosten einer Heilbehandlung im Zusammenhang mit der Behinderung ohne Kürzung durch einen Selbstbehalt berücksichtigt werden.

Stand: 30.09.2021

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