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Für Ihr Projekt haben wir den nötigen Biss

Wer als Zahnärztin oder Zahnarzt eine langfristige Partnerschaft eingehen möchte, sollte sowohl seine zukünftigen Teilhaber, als auch die Praxisverträge genau durchleuchten. Aus diesem Grund behandeln wir Ihren Fall in mehreren Sitzungen nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Von der Finanzierung und Rechtsform über Kündigungs- und Trennungsregelungen bis hin zur individuellen Gewinnbeteiligung, als Ihr Steuerberater für Zahnärzte sind wir an Ihrer Seite.

Apropos Gewinn: Nicht nur die Zähne Ihrer Patienten sollten jederzeit gut gefüllt sein, sondern auch die Konten aller Partner. Genau deshalb übernehmen wir als Steuerberater auch die betriebswirtschaftliche Auswertung Ihrer BAG oder Praxisgemeinschaft. Nicht ohne dabei die Einnahmesituation unterschiedlichster Bereiche, wie Eigenlabor, Prophylaxe, Operation oder ambulante Behandlung differenziert zu betrachten.

Und das Beste: Sie brauchen wirklich nur in Ihren Sprechstunden Wurzeln zu ziehen. Denn die Entwicklung Ihrer Kapitalkonten, Ihre Liquidität, alle Mindest-Umsatz- und Mehr-Jahres-Vergleiche oder die Einkommensteuer für das zurückliegende Geschäftsjahr haben wir selbstverständlich längst für Sie berechnet.

So können Ihre Patienten jederzeit auf Sie zählen – und Sie und alle Partner Ihrer BAG oder Praxisgemeinschaft gesund wirtschaften.

Suchen Sie einen Steuerberater für Zahnärzte in Partnerschaft?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf unter 02204 9501-0. Gerne können Sie uns auch online eine Nachricht hinterlassen. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück und helfen Ihnen gerne weiter.

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